Der vom Präsidium des Amtsgerichts beschlossene Geschäftsverteilungsplan der Richterinnen und Richter unterliegt im Laufe des Geschäftsjahres Veränderungen.

Maßgeblich ist dabei der jeweilige in der Verwaltungsabteilung ausliegende Geschäftsverteilungsplan in Verbindung mit den jeweiligen Änderungsbeschlüssen des Präsidiums.


Der Geschäftsverteilungsplan legt fest, wer als gesetzlicher Richter für ein Verfahren regelmäßig zuständig und wer als Vertreter zuständig ist. Wenn Sie Fragen zu einem Verfahren haben, wenden Sie sich sinnvollerweise zunächst an die zuständige Abteilung der Geschäftsstelle.

Maßgeblich ist der jeweils in der Verwaltungsabteilung ausliegende Geschäftsverteilungsplan in Verbindung mit den jeweiligen Änderungsbeschlüssen des Präsidiums.

Der jeweils aktuelle Geschäftsverteilungsplan der Richterinnen und Richter nebst eventuell eingearbeiteter Änderungsbeschlüsse steht hier zum Download bereit.