Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen:
In Rechtssachen können Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen an das zuständige Gericht auf elektronischem Wege übersandt werden, wenn die Landesregierung dies durch Rechtsverordnung bestimmt hat, wobei die Zulassung der elektronischen Form auch auf einzelne Gerichte oder Verfahren beschränkt sein kann (vgl. § 130a Absatz 2 ZPO, § 55a Absatz 1 VwGO, § 52a Absatz 1 FGO, § 65a Absatz 1 SGG, § 46b Absatz 2 ArbGG, § 41a Absatz 2 StPO, § 110a Absatz 2 OWiG).
Die Einzelheiten über das Ob und Wie der Einreichung von Schriftsätzen, Mitteilungen oder sonstigen Einsendungen in Rechtssachen können Sie im Bereich der jeweiligen Online-Verfahren im Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen (www.justiz.nrw ) entnehmen.