Amtsgericht Rheinberg

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Geschäftsverteilungsplan

Der vom Präsidium des Amtsgerichts beschlossene Geschäftsverteilungsplan unterliegt im Laufe des Geschäftsjahres Veränderungen.
Maßgeblich ist jedoch der jeweilige in der Verwaltungsabteilung ausliegende Geschäftsverteilungsplan in Verbindung mit den jeweiligen Änderungsbeschlüssen des Präsidiums.

Der Geschäftsverteilungsplan der Richter legt fest, wer als gesetzlicher Richter für ein Verfahren regelmäßig zuständig und wer als Vertreter zuständig ist. Wenn Sie Fragen zu einem Verfahren haben, wenden Sie sich sinnvollerweise zunächst an die zuständige Abteilung der Geschäftsstelle.

Der jeweils aktuelle Geschäftsverteilungsplan nebst eventuellen Änderungsbeschlüssen steht hier in anonymisierter Fassung zum Download bereit.

 


 

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