Bei dem Amtsgericht Rheinberg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine befristete Stelle

 

Justizhelfer (m/w/d) der Entgeltgruppe 4 TV-L

 

zu besetzen. Bei Bewährung ist eine spätere Verbeamtung möglich.

Die Ausschreibung richtet sich in gleicher Weise an Frauen und Männer. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Das Land Nordrhein-Westfalen bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ausdrücklich erwünscht.

Die Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrations-hintergrund. Nach der in der Landesverwaltung verwendeten Definition haben auch diejenigen Menschen einen Migrationshintergrund, die Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind, aber außerhalb des heutigen Gebietes der Bundesrepublik Deutschland geboren und seit dem 1. Januar 1950 nach Deutschland zugewandert sind oder bei denen mindestens ein Elternteil diese Kriterien erfüllt.

 

Die Einstellung erfolgt als Justizhelfer(in) in der Entgeltgruppe 4 TV-L. Das monatliche Anfangsgehalt beträgt im Regelfall 2.500,70 € brutto (Stand: 01.05.2024).

Nach erfolgreichem Abschluss eines achtwöchigen Ausbildungslehrgangs im Ausbildungszentrum der Justiz NRW (Nebenstelle Monschau) und einer Dienstzeit von mindestens einem Jahr ist die spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis beabsichtigt.

Da die Altersgrenze für eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe bei 42 Jahren (Schwerbehinderte: bei 45 Jahren) liegt und zuvor eine Bewährung im Tarifverhältnis sowie eine Ableistung der laufbahnrechtlichen Probezeit erforderlich ist, soll die Bewerberin / der Bewerber bei der Einstellung in das Tarifverhältnis nicht   älter als 40 Jahre sein (Schwerbehinderte: nicht älter als 43 Jahre).

Die ausgeschriebene Stelle kann nur in Vollzeit besetzt werden.

Tätigkeitsbeschreibung

Zu den Aufgaben eines Justizhelfers gehören u.a.

  • die Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit in den Justiz-gebäuden einschließlich der Eingangskontrolle,
  • die Wahrnehmung des Dienstes in den Terminen und Sitzungen,
  • die Vorführung der Gefangenen zu Terminen und Sitzungen sowie die zwangsweise Vorführung anderer Personen,
  • die Bewachung der vorgeführten, in Haft genommenen oder auf besondere Anordnung zu beaufsichtigenden Personen innerhalb der Justizgebäude,
  • die Ausführung von Anweisungen, welche das Festhalten, die vorläufige Festnahme, die Vorführung oder Verhaftung einer Person sowie Durchsuchungen oder Beschlagnahmen betreffen,
  • regelmäßige Unterstützung bei der Vollstreckung von Freizeitarresten in Jugendstrafsachen bei der Jugendarrestanstalt bei dem Amtsgericht Geldern – im Rahmen von Wochenenddiensten -.
  • Bearbeitung des elektronischen Posteingangs und elektronische Erfassung der Papierpost.

Daneben können Bedienstete des Justizwachtmeisterdienstes zur Unterstützung betriebsinterner Abläufe –unter Umständen auch bei anderen Gerichten- herangezogen werden (z.B. Aktentransporte, Kurierfahrten).

Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die aktuelle Dienstordnung für den Justizwachtmeisterdienst Bezug genommen, die im Internet unter http://www.jvv.nrw.de/anzeigeText.jsp?daten=1109&daten3=Dienstordnung abgerufen werden kann. Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter http://www.azj.nrw.de/aufgaben/justizwachtmeister/index.php  

 

Anforderungen

Sicherheits- und Ordnungsaufgaben erfordern neben der im Beamtenrecht allgemein verlangten gesundheitlichen Eignung ein hohes Maß an körperlicher Fitness. Neben einem sicheren Auftreten und Durchsetzungsfähigkeit werden zudem Verantwortungsbewusstsein, Einsatzbereitschaft sowie Team- und Kommunikationsfähigkeit erwartet.

Ein erfolgreicher Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand bilden die Mindestanforderung an einen Schulabschluss. Daneben ist eine abgeschlossene Berufsausbildung und ein Führerschein (Klasse B) wünschenswert.

Da hoheitliche Aufgaben grundsätzlich nur Beamten übertragen werden sollen und eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis den Regelfall darstellt, müssen bei einer Einstellung in das Tarifverhältnis auch die Voraussetzungen für eine spätere Verbeamtung vorliegen. Die Bewerberin / der Bewerber muss

  • die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Art.116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben, besitzen,
  • Gewähr dafür bieten, dass sie/er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,
  • über die erforderliche gesundheitliche Eignung verfügen (siehe oben); für Schwerbehinderte bedeutet dies den Nachweis des für den Justizwachtmeisterdienst erforderlichen Mindestmaßes körperlicher Rüstigkeit.

 

Mit der Bewerbung ist auch die besondere Fitness darzulegen. Dies soll möglichst erfolgen

  • durch Vorlage des „Deutschen Sportabzeichens“ oder ‑ bei Vorliegen einer Behinderung ‑ des „Deutschen Sportabzeichens für Menschen mit Behinderung“ (die bei Vorlage jeweils nicht älter als 1 Jahr ist) oder
  • durch eine Bescheinigung über Art und Umfang der sportlichen Aktivitäten ( z.B. eines Sportvereins / Sportverbandes).

Soweit dies nicht möglich ist, können sportliche Aktivitäten auch durch entsprechende Beschreibung der Art und des Umfangs glaubhaft gemacht werden.

Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte mit Lebenslauf, Zeugnisabschriften und Unterlagen über Ihre bisherige Tätigkeit per E-Mail bis zum 31.05.2024 an:

Direktor des Amtsgerichts

verwaltung@ag-rheinberg.nrw.de


Für telefonische Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsleiterin des Amtsgerichts Rheinberg:

Frau Justizamtsrätin Tebart; Tel.: 02843-173-35;

Die Auswahlgespräche werden ab dem 10.06.2024 vereinbart.