
Sprechzeiten
Das Amtsgericht Rheinberg hat folgende Sprechzeiten eingerichtet:
Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Zusätzlich am Dienstag 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Die Bediensteten des Amtsgerichts Rheinberg haben Gleitzeit. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass außerhalb der vorgenannten Zeiten keine Anträge oder Erklärungen abgegeben werden können.
In Eilfällen werden Sie selbstverständlich während der gesamten Öffnungszeit bedient. Ein Eilfall liegt in der Regel dann vor, wenn bis zur nächsten regulären Sprechzeit ein unwiederbringlicher Rechtsverlust droht. Außerhalb der Sprechzeiten müssen Sie allerdings mit längeren Wartezeiten rechnen, da nachmittags nicht alle Arbeitsplätze besetzt sind.
Entsprechendes gilt für die telefonische Erreichbarkeit der Serviceeinheiten.
Bitte rufen Sie nach Möglichkeit vormittags an.
Öffnungszeiten
Das Dienstgebäude ist montags bis freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr geöffnet.
Bitte beachten Sie zur Abgabe von Anträgen und Erklärungen, dass die Sprechzeiten wie vorstehend aufgeführt von den Öffnungszeiten abweichen.
Für Angelegenheiten der Rechtsantragsstelle wird um vorherige Kontaktaufnahme / Terminvereinbarung mit dem jeweiligen Sachbearbeiter gebeten.
Dies dient insbesondere dazu, etwaige Wartezeiten zu verkürzen.
Zuständig ist:
Für die Anfangsbuchstaben A-H: Justizamtmann Ringkowski (02843/173-64)
Für die Anfangsbuchstaben I-Z: Justizamtmann Kusenberg (02843/173-44).
Eildienst
Für unaufschiebbare Angelegenheiten außerhalb der Öffnungszeiten ist das Amtsgericht Kleve als Konzentrationsgericht zuständig.
(Kontaktdaten folgen)